Ein Foto genügt

KI-generierte Nacktbilder sind längst ein alltägliches Schulhofphänomen. Während die technische Hürde für solche Deepfakes auf null gesunken ist, hinken Gesetzgebung und Prävention der Entwicklung massiv hinterher. Zurück bleiben Opfer, deren reales Leid systematisch bagatellisiert wird.

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"Ne die Titten könn' niemals hinhauen was machst du für Scheiße!?"

Freitagnachmittag in einem Berliner Bus: Zwei männliche Jugendliche - 13 oder 14 Jahre alt vielleicht - unterhalten sich lautstark, tippen was in ihr Telefon und zeigen einander dann jeweils das Ergebnis, kommentieren hochamüsiert ihr Tun: "Ne, Lisa war schon", "Mach mal Caro!", "Ne, die Caro aus de 8c!", vorher und nachher das typische Pubertierendenjungs-Gelächter. ""Ne die Titten könn' niemals hinhauen was machst du für Scheiße!?". Feixend verlassen sie den Bus an einer Haltestelle. Zurück bleibt - zwei Sitzreihen dahinter - ein Mädchen im gleichen Alter, anscheinend allein.

Keiner der umstehenden oder -sitzenden Erwachsenen oder anderen Teenies hat den Dialog der Jungs einer über den kurzen Blick samt Augenverdrehen hinausgehenden Aufmerksamkeit für würdig befunden. Es wirkt, als wüssten die Leute nicht, worum es hier geht; oder als wollten sie es nicht wissen; oder, schlimmstenfalls und entsprechend meiner Befürchtung: als wüssten sie genau, worum es geht, hätten aber akzeptiert, dass es ein akzeptabler Bestandteil unseres heutigen Alltags ist.

Dem Blick des Mädchens nach zu urteilen hat sie - es war lautstärkebedingt auch kaum vermeidbar, sie trägt keine Kopfhörer - das Jungsgelaber durchaus mitbekommen. Sie schaut verwirrt, vielleicht etwas wütend, auf jeden Fall traurig aus dem Fenster. Vielleicht ist sie Lisa, Caro oder jemand anderes, der schon die Erfahrung gemacht hat, zum Objekt von KI-Nacktbildern gemacht worden zu sein.


"Ja, aber das ist ja nichts Echtes, nur so ein KI-Bild."

Es ist ja nicht so, dass Deepfakes, KI-generierte Nacktbilder oder gar Videos etwas vollkommen Neues wären. Es gibt Medienberichte, in seriösen wie weniger seriösen Formen und Publikationen. Es wird seit Längerem geforscht, Studien und Befragungen existieren also. Eltern haben "davon" gehört, Lehrer bekommen dann und wann "davon" mit - ein Problem unter vielen, versteht sich, neben Mobbing und Gewalt auf dem Schulhof, neben desinteressierten und überforderten Eltern; die Aufzählung ließe sich problemlos verlängern.

Vielleicht liegt es auch an der allseitigen Überforderung. Entweder gibt es einen Skandal, der durch die Medien gereicht wird, mitsamt Tränen, Geschrei und allem, was einen Skandal ausmacht - oder es herrscht Schweigen. Die Wirklichkeit aber ist banaler, und die Banalität ist das eigentliche Problem.

Wenn ein Elternteil oder ein Lehrer zum ersten Mal damit konfrontiert wird, dass eines seiner Schutzbefohlenen erzählt, Mitschüler oder "Freunde" hätten aus einem harmlosen Foto ein Nacktbild gemacht, lautet die reflexhafte Antwort überwiegend: "Ja, aber das ist ja nichts Echtes, nur so ein KI-Bild."

Haben wir - die Gesellschaft, also: Eltern, Lehrer, Schüler, Presse, die Entscheidungsträger in Verwaltung und Politik - einen rationalen und, das heißt auch, angemessen alarmierten Umgang mit dem Problem gefunden, dass sich heute in Sekundenschnelle ein Nacktbild erzeugen lässt, mit nur geringfügig mehr Aufwand sogar ein veritables Pornovideo, in dem die Rollen nach Belieben besetzt werden? Die Frage ist rhetorisch. Dieser Text ist der Versuch, dem kleinen Satz - "nur ein KI-Bild" - all das entgegenzuhalten, was gegen ihn spricht.

Denn es braucht nicht mehr als - wir betonen es noch einmal - ein simples Foto.


"Stell bloß kein Bild von deinen Kindern online!" ist nicht mehr genug

Ein Teil des defizitären (Nicht-)Umgangs mit der Lage - das Schwanken zwischen skandalisierendem Pseudo-Aktivismus und, überwiegend, bagatellisierender Hilflosigkeit - erklärt sich schon daraus, dass selbst eine grobe Orientierungsregel wie die, Fotos der eigenen und fremder Kinder nicht auf Social Media hochzuladen, zu weiten Teilen der Bevölkerung ohnehin nie durchgedrungen ist. Wo ein stärkeres Problembewusstsein existierte, konnte man sich immerhin einigermaßen sicher fühlen.

Diese griffige Regel reicht nicht mehr aus, denn die Welt ist eine andere. Bislang musste ein tatsächliches Nacktbild existieren; es musste in fremde Hände gelangen, ob gewollt oder nicht; und der Empfänger musste es seinerseits verbreiten oder veröffentlichen. Damit ein solches Bild überhaupt zum Problem wurde, musste eine ganze Kette zusammenkommen: Versäumnisse, böse Absicht, mindestens mehrfache Fahrlässigkeit, ungünstig aufeinandergestapelt.

Die bei Instagram geteilte Urlaubserinnerung, das Familienfoto am Kaffeetisch bei Oma, das Profilbild auf der Schulwebsite - heute kann all das zum Ausgangsmaterial werden. Denn die technische Hürde, aus einem harmlosen Bild ein realistisches sexualisiertes Fake zu erzeugen, ist auf null gesunken.

Und damit fällt das letzte Fundament der alten Regel weg. Wer früher Opfer eines kursierenden Nacktbildes wurde, hatte - irgendwann, irgendwie - ein solches Bild zugelassen, gemacht, verschickt. So unfair der Vorwurf meistens war: Es gab einen Anknüpfungspunkt, ein "Hättest du nicht". Den gibt es nicht mehr. Das Mädchen, dessen Klassenfoto einer App als Vorlage dient, hat nichts hochgeladen, das es nicht hätte hochladen dürfen, nichts versäumt, nichts falsch gemacht. Es gibt nichts, was man ihm vorhalten könnte - und nichts, was es hätte anders machen können.


Februar 2026, irgendwo in der Deutschschweiz

An einer weiterführenden Schule im deutschsprachigen Teil der Schweiz - der genaue Ort bleibt aus Gründen des Opferschutzes ungenannt - erstellt eine Gruppe von 12- bis 14-jährigen Schülern mithilfe von KI Nacktbilder von Mitschülerinnen und teilt sie über Messenger und Social Media. Aufgedeckt hat den Fall der Tages-Anzeiger.

Die Website, die sie dafür nutzen, macht es ihnen leicht: keine Registrierung, keine Gebühr. Es müssen nicht einmal Spuren verwischt werden - kein "Borgen" von Papas Kreditkarte, keine Wegwerf-Mailadresse für die anonyme Anmeldung. Solche Hürden gibt es schlicht nicht. Wie der SRF berichtet, wirbt der Betreiber ganz offen damit, dass "[unsere] KI jede beliebige Person in Sekundenschnelle ausziehen kann".

Eigenwerbung dieser Art ist offenbar selbstverständlich geworden. Es braucht keine kriminelle Energie mehr, um solche Angebote zu nutzen, und keine technischen Kenntnisse - kein mühsam installierter Zugang ins Darknet, nichts dergleichen. Ein paar Klicks.

Die zuständige Jugendanwaltschaft hat inzwischen ein Verfahren eingeleitet. Dagmar Rösler, Präsidentin des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH), beschreibt, was die betroffenen Mädchen erleben: nicht nur ein öffentliches Ausgestelltsein, sondern ein Ausgeliefertsein - weil man gegen die Situation nichts tun kann. Diese Ohnmacht ist der eigentliche Schaden - und sie bleibt, lange nachdem der Chat gelöscht ist.


Vom Schulhof in den Mainstream

Man könnte das für ein Schweizer Schulhofproblem halten, für einen Ausrutscher in den schmutzigeren Ecken des Internets. Das wäre ein Irrtum.

Anfang 2026 baut X, die Plattform von Elon Musk, einen nur dürftig begrenzten Bildgenerator direkt in den Chatbot Grok ein - kein obskures Spezialwerkzeug, sondern eine Funktion in Millionen Hosentaschen. Das Center for Countering Digital Hate und die Organisation AI Forensics schätzen, dass Nutzer damit in elf Tagen rund drei Millionen sexualisierte Bilder erzeugen, mindestens 23.000 davon zeigen Minderjährige. Eine Hochrechnung, beruhend auf einer Stichprobe von 20.000 der insgesamt 4,6 Millionen erzeugten Bilder, methodisch angreifbar und prompt angegriffen - geschenkt. Selbst großzügig nach unten korrigiert bleibt eine Größenordnung übrig, bei der die Europäische Kommission ein förmliches Verfahren gegen X einleitet. Das ist der Maßstab: Was die Schweizer Jungs auf einer Bastelseite zusammenklickten, ist anderswo längst Massenware - offen beworben, in eine der größten Apps der Welt eingebaut.

Und neu ist das alles nicht einmal. Schon 2023 mussten im spanischen Almendralejo mehr als zwanzig Mädchen zwischen elf und sechzehn erleben, wie Nacktbilder von ihnen durch die Gruppenchats ihres Bekanntenkreises liefen. Der deutsche Gesetzgeber, der ausgerechnet diesen Fall in seinem Gesetzentwurf als Beispiel anführt, beschreibt nüchtern, was darauf zu sehen war: "Die Kinder und Jugendlichen waren auf den echten Fotos vollständig bekleidet, aber die App ließ die Nacktheit vollkommen echt aussehen". In Spanien hatte die Sache ein Nachspiel: Fünfzehn Mitschüler, allesamt minderjährig, wurden verurteilt - je ein Jahr auf Bewährung, wegen Kinderpornografie in über zwanzig Fällen.

Was unweigerlich zu der Frage führt, die betroffene Eltern als Erstes stellen: Und bei uns? Ist das nicht strafbar?


"Aber das ist doch verboten?"

Jein. Und das Jein ist das eigentliche Problem.

In Spanien, wir sahen es gerade, gab es Urteile. In Deutschland greift der naheliegende Paragraf nicht: § 201a StGB schützt vor unbefugten Bildaufnahmen - vor echten Aufnahmen realer Vorgänge. Die KI aber nimmt nichts auf, sie erfindet. Wo kein Abbild der Wirklichkeit entsteht, läuft der Tatbestand leer.

Die Lücke soll ein neuer § 201b StGB schließen, ein Tatbestand gegen die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung, den der Bundesrat in den Bundestag eingebracht hat. Das Bundesjustizministerium legt im April 2026 einen eigenen Entwurf nach; dessen Begründung beginnt mit dem Satz: "Digitale Gewalt ist ein Massenphänomen". Klingt nach Lösung.


Drei Dinge aus dem Kleingedruckten.

Bevor jemand direkt aufatmet:

Erstens gilt nichts davon. Der Bundesratsentwurf liegt seit Sommer 2025 im Bundestag, der Ministeriumsentwurf steckte im Frühjahr 2026 gerade erst in der Anhörung. Ein Gesetz, das man zitieren kann, ist kein Gesetz, das schützt.

Zweitens - und hier wird besonders gern zu viel versprochen - steht der oft beschworene Hebel "dann zieht man eben die Handys ein" so nicht im Text. Dort heißt es, Tatmittel "können eingezogen werden". Können, nicht müssen! In der Realität bedeutet das: es geht um eine Ermessensentscheidung nach einer Verurteilung, keineswegs wird so der Zugriff auf dem Schulhof auf rechtssicher Weise ermöglicht. Was faktisch auf die Verunmöglichung solcher Maßnahmen hinausläuft.

Hinzu kommt, dass es sich um ein Antragsdelikt handelt, das im Zweifel auf dem Privatklageweg durchverhandelt werden muss. Und zwar in jedem einzelnen Fall. Von Automatismus kann also keine Rede sein, denn die meisten Leute würden sich das wahrscheinlich nicht antun. Zumal man sich das erst einmal leisten können muss.

Drittens schließlich - und das ist der unauffälligste Punkt und auch das bitterste: Strafmündig wird man in Deutschland erst mit vierzehn. Die beiden aus dem Bus - dreizehn, vielleicht vierzehn - bewegen sich genau auf dieser Schwelle. Und die fünfzehn verurteilten Jungen aus Almendralejo? Nach spanischem Jugendrecht rechtskräftig verurteilt; in Deutschland wären die jüngsten von ihnen für das Strafrecht schlicht nicht greifbar gewesen.

Der Autor dieses Textes steht eine Ausweitung kriminalisierender Tendenzen in der deutschen Gesetzgebung äußerst skeptisch bis kritisch gegenüber. Er ist weder Politologe, noch Soziologe oder gar Jurist. Keinesfalls plädiert dafür, Heranwachsende ohne Not dem Zugriff des Staates auszusetzen. Was ihm bitter erscheint, ist, was er für ein gesellschaftliches, vor allem aber politischess Versagen hält: Weil die maßgeblich Verantwortlichen (also die Politiker) sich ordentlich Zeit gelassen hat damit, sich Gedanken zu machen über das Problem, das sich bereits vor Jahren abgezeichnet hat, wird eine unbekannte - aber sehr signifikante - Menge Leids produziert, mit dem die Betroffenen sich letztlich mehr oder weniger allein herumschlagen müssen. Und dies Leid trifft ausgerechnet die Jüngsten, also Verwundbarsten.


Immerhin bewegt sich etwas bei der entscheidenden Frage. Die lautet: Soll nur das Verbreiten von problematischen Inhalten unter Strafe stehen oder bereits das Erstellen solcher Inhalte? Der Entwurfs des Justizministeriums führt sexualisierte Deepfakes über einen überarbeiten § 184 StGB. Und das Europäische Parlament hat für ein Verbot von "Nudifier"-Apps gestimmt.

Nur: Auch das ist (bislang) kein geltendes Recht. Die Verhandlungen stocken seit Frühjahr 2026, die Einigung muss nämlich noch förmlich beschlossen werden. Das kann dauern, denn gestritten wird über Grundsätzliches: etwa darüber, ob Bilder in Unterwäsche überhaupt erfasst sein sollen. Das Datum das die verantwortlichen Entscheidungsträger meist im Munde führen,, beläuft sich auf den 2. Dezember 2026. Es handelt sich dabei allerdings nur um eine Compliance-Frist in einem Text, der auf ein Gesetz verweist, das schlicht (noch) nicht existiert. Wer sich dadurch beruhigen lässt, lässt sich sehr schnell beruhigen. In diesem Fall nicht unbedingt eine positive Sache.


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Photo by Taylor Flowe / Unsplash

Was bleibt, ist der Klassenraum

Das Strafrecht greift naturgemäß erst, wenn der Schaden längst da ist. Die Technik wird immer besser. Wie kann man damit umgehen?

Die EU-Initiative klicksafe hat mit dem Material "Deep Fake. Deep Impact." den Versuch unternommen, dazu beizutragen, die Gesellschaft auf neuen Stand zu bringen: Da die alltagsübliche Methode: Fehler im Bild suchen - sechs Finger, ein schiefes Ohr - erledigt ist, weil sich Fälschungen ohne größeren Aufwand zukünftig nicht mehr als solche identifizieren lassen, will klicksafe etwas an deren Stelle setzen, was die Initiative "algorithmische Alphabetisierung" nennt: verstehen, auf welche Weise die Systeme, die sexualisierte Bilder und generell Deepfakes generieren, diese Bilder erstellen. Sie will aufklären über die Schäden, mit denen zu rechnen ist und die real produziert werden.

Die Einflussmöglichkeiten dieses so begrüßens- wie unterstützenswerten Anliegens sind natürlich begrenzt: Medienbildung erreicht in der Tendenz aus verschiedenen Gründen eher die potentiellen zukünftigen Opfer. Schwer wird sie es hingegen haben damit, auf diejenigen einzuwirken, die es unterhaltsam finden, Nacktbilder ihrer Schulkameran zu erstellen.

Wo sie gar abstellt darauf, die Profiteure der oben genannten Entwicklungen ins Visier zu nehmen, hat sie es mit einem sehr beweglichen Ziel, wie Rösler es nennt, zu tun: Wird eine schädliche Website aufgrund juristischen Drucks und zähem Ringen doch einmal abgestellt, taucht zuverlässig dafür eine andere nicht minder schädliche auf. Die Betreiber dieser Seiten und Apps lernen außerdem dazu und ziehen mit ihrem Angebot oft einfach gleich dahin um, wo keine Staatsanwaltschaft hinreicht (nämlich zu Website-Hostern außerhalb des Einflussbereichs des jeweiligen Gesetzgebers) - weshalb selbst der SRF-Redakteur, der den schweizer Fall eingeordnet hat, so nüchtern wie zu zutreffend festhält, dass es nicht genügt, beim Werkzeug allein anzusetzen.

Das eigentliche Problem ist dabei älter als die Technik. Schon 2005 hat das Bundesverfassungsgericht beschrieben, warum manipulierte Bilder so verheerend wirken: "Fotos suggerieren Authentizität, und die Betrachter gehen davon aus, dass die abgebildete Person in Wirklichkeit so aussieht". Genau diesen Reflex - dem Bild zu glauben - müssen Aufklärung und Bildung aushebeln. Ein bisweilen quälend langsamer, ressourcenfressender Prozess mit ungewissem Ausgang.

Und doch dringend notwendig.


"Nur so ein KI-Bild"

Was bedeutet das in der Summe?

Auf der einen Seite haben wir: Tools und Apps, häufig gratis, ohne Altersprüfung, auf tausenden Telefonen, die sexualisierte Bilder im Millionenmaßstab ausspucken. Auf der anderen: ein Strafrecht, das nicht in Kraft ist, zudem von einem Antrag abhängt und obendrein die jüngsten Täter gar nicht erreicht; ein EU-Verbot, das in der Verhandlung feststeckt; und überforderte Lehrkräfte und Eltern, die neben ihren stressigen Jobs die weitgehend allein die Verantwortung übernehmen sollen für die Aufklärung ihrer Schutzbefohlenen über die Risiken der neuartigen Technologien inklusive der Herausforderungen, die diese mit sich bringen - durchsetzen sollen die Eltern und Lehrer dies dann auch noch. Wie soll das gehen?

Geben wir uns besser nicht der Illusion hin, "die Gesellschaft" habe "das Problem erkannt" und nun befinden wir uns quasi auf schon auf dem halbem Weg zur Lösung.

Vermisst man die Abstände zwischem dem, wie einfach und billig es geworden ist, auf nicht mehr wirklich neuartige Weise (nicht nur) Teenagern nachhaltig auf intimste Weise zu schaden einerseits - andererseits den Möglichkeiten, die eine Gesellschaft hat, darauf zu reagieren und nicht zuletzt dem, was sie tatsächlich aus diesen Möglichkeiten macht, kann man schon ein bisschen pessimistisch werden, wenn man das Ergebnis betrachtet.

Selbst Rösler, die schließlich dafür zuständig ist, für Schulen zu sprechen, suggeriert, man sei Entwicklungen wie der oben skizzierten mitunter schlicht ausgeliefert. Eine derartige Resignationsbereitshaft mag man bei vielen Leuten notgedrungen in Kauf nehmen. Inakzeptabel ist sie für die oberste Lehrervertretung der Schweiz.

Leider muss wer sich deutliche Verbesserungen wünscht auch in Deutschland einen langen Atem haben und wer es ernst meint, sollte sich überlegen, ob Geduld ausreicht. Um schicksalsgläubigen Tendenzen, die man auch im deutschen Bundestag leicht aufspüren kann, wirksam entgegenzutreten, braucht es mehr Druck aus der Zivilgesellschaft.


Und damit zurück in den Bus und zum Mädchen, zwei Sitzreihen hinter den beiden Jungen. Vielleicht Caro, vielleicht Lisa, vielleicht jemand anderes, den die beiden Jungs noch nicht digital "ausgezogen" haben.

Diejenigen Erwachsenen ringsum, die für sich schon längst beschlossen haben, dass "das" wohl irgendwie "dazugehört" (zur Pubertät, zu Jungs, zur heutigen Welt), lernen an diesem Tag wahrscheinlich nichts neues über die Welt, in der sie leben.

Das Mädchen hingegen macht (bewusst oder unbewusst) freilich eine hochgradig relevante Erfahrung mit dieser Welt, in die sie gerade hineinwächst, und den Menschen, die diese Welt ausmachen.

Sie lernt, wenn sie es nicht bereits weiß, dass es nicht mehr braucht als ein unschuldiges Foto, um jemanden in der Öffentlichkeit zu entblößen, bildlich und buchstäblich gesprochen.

Was sie fatalerweise ebenfalls lernen wird, bis es ihr ganz selbstverständlich geworden zu sein scheint, ist die Reaktion, mit der jemand rechnen muss, der Hilfe sucht, wenn ihm jemand mit einem Nacktbild übel mitgespielt hat:

"War doch nur so ein KI-Bild."